Schulbuchausleihe
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise bei der zukünftigen Schulbuchausleihe:
- Wenn Sie Ihr Kind bereits zu der Schulbuchausleihe angemeldet haben, dann gilt dies verbindlich für die ganze Grundschulzeit.
- Möchten Sie ab diesem Schuljahr neu an der Schulbuchausleihe teilnehmen, dann melden Sie sich bitte bis zum 30.04.2025 über das Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat der Hoferkopfschule) an.
- Möchten Sie ab diesem Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen, dann melden Sie sich bis zum 30.04.2025 über das Abmeldeformular (erhältlich im Sekretariat) ab.
- Der Befreiungsantrag wurde den Kindern bereits per Ranzenpost mitgegeben.
- Am Ende des laufenden Schuljahres müssen die ausgeliehenen Bücher zurückgegeben werden. In dem Fall, dass Bücher stark beschädigt wurden, wird seitens der Stadt Friedrichsthal Schadenersatz erhoben.
Fragen und Antworten
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – teilnehmen.
Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.
Mit dem vom Schulträger ausgehändigten Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule beziehungsweise Schulform (BBZ) mit der Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie Informationen dazu, bis wann und wie das Leihentgelt zu zahlen ist.
Eine Abmeldung vom Schulbuchausleihsystem kann bis zum 30. April jedes Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen. Hierzu ist das vom Schulträger bereitgestellte Abmeldeformular zu nutzen, das Sie in der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus erhalten können.
Anmelde- und Abmeldeformular stehen auch auf dem Bildungsserver zum Download bereit.
Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden.
Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilnimmt und auch im nächsten Schuljahr weiterhin teilnehmen wird, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein "Paket", das diejenigen Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden. Hierzu gehören auch die Arbeitshefte und die so genannten Pflichtlektüren, d.h. die für das jeweilige Schuljahr verpflichtend vorgegebenen Lektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst zu beschaffen.
Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen wird, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Pflichtlektüren zurückgeben.
Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
Seit dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum gibt es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt.
Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden.
Der Betrag wird Ihnen vom Schulträger im Rahmen der Übermittlung von Informationen zur Zahlung des Leihentgeltes sowie zum weiteren Ablauf der Schulbuchausleihe mitgeteilt.
Das Leihentgelt ist bis zu der vom Schulträger genannten Frist zu zahlen, damit die Lernmaterialien den Teilnehmern/-innen bis zum Ende der ersten Schulwoche ausgehändigt werden können.
Höhe des Leihentgeltes | 65,00€ |
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Zahlungsempfänger | Stadtverwaltung Friedrichsthal |
IBAN | DE34 59050101 0009 8672 19 , Sparkasse Saarbrücken |
Verwendungszweck | Hoferkopfschule Bildstock Name und Vorname des Kindes und die kommende Klassenstufe |
Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler/-innen,
- die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind,
- die Waisenrente oder Waisengeld erhalten,
- die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören,
- die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind,
- die im Haushalt von Empfängerinnen/Empfängern des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben,
- die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/-empfängerinnen gehören.
Schüler/innen der Förderschulen und Schüler/innen der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung - AVVsU - durch das Ministerium für Bildung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, können ebenfalls kostenlos ausleihen.
Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler/-innen von ihrer Schule. Um an dieser Ausleihe unentgeltlich teilzunehmen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden (Einzelheiten hierzu sind im Antrag zur Freistellung enthalten).
Für Schüler/-innen der Förderschulen und Schüler/-innen der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung durch die Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, ist ein Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt nicht erforderlich.
Antrag schnellstmöglich beim Amt für Ausbildungsförderung in Saarbrücken stellen!
- Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu anmelden und auch rechtzeitig das Leihentgelt bezahlen oder die Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
- Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus vorlegen.
- Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
- Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
- Alle Teilnehmer/-innen an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
- Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
- Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet.